PPL LIGHT

(Based on easa lapl-a)

Diese Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, PPL Light (LAPL), berechtigt zur Durchführung von Flügen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr.


Diese Lizenz gilt nur in den der EASA angehörenden Ländern und ist beschränkt auf einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk oder Motorsegler (TMG) mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg. Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.


Trotz dieser Einschränkungen stellt die PPL Light Fluglizenz (LAPL) eine echte und vor allem kostengünstige Alternative zur PPL (A) dar.

Ein Upgrade des LAPL (A), eines LAPL (A) mit TMG oder eines LAPL (S) in einen PPL (A) nach Teil-FCL ist möglich.

Hierzu ist eine Praxisschulung in einer ATO Flugschule notwendig, bei der unter anderem auch der Gebrauch von Funknavigationshilfen geübt wird. Je nach Lizenz, Berechtigung und bereits absolvierter Flugstunden nach Erhalt der PPL Light (LAPL) Lizenz müssen mindestens 10 Stunden Flugunterricht in einem ATO-Ausbildungslehrgang durchgeführt werden.


Mit einer praktischen Prüfung, bei der in mündlicher Form auch der theoretische Kenntnisstand abgefragt wird, wird die Ausbildung abgeschlossen.

DIE AUSBILDUNG

Die Theorieausbildung ist identisch zu den Inhalten des PPL-A. Dadurch kann der LAPL ohne weitere Theorieprüfung unter bestimmten Voraussetzungen auf einen PPL-A erweitert werden.


Die Theorie umfasst die Fächer:

Aerodynamik

Allgemeine LFZ-Kunde (Technik)

Luftrecht

Meteorologie

Navigation

Betriebliche Verfahren

Flugleistung und Flugplanung

  • Möchten Sie die Nachtflugberechtigung in Ihrem PPL Light (LAPL) eintragen lassen?


    Bitte beachten: PPL Light (LAPL)-Inhaber müssen vor Beginn der Nachtflugausbildung die grundlegenden Übungen “Fliegen nach Instrumenten”, die für die Erteilung der PPL (A) erforderlich, aber nicht für die PPL Light (LAPL)-Ausbildung vorgeschrieben sind, nachholen.


    Wenn Sie also PPL Light (LAPL)-Inhaber sind und mit dem Gedanken spielen, eine Zusatzqualifikation in Form der Nachtflugberechtigung zu erwerben, bereiten wir Sie gerne fachmännisch in unserer Flugschule darauf vor – lassen Sie sich von uns beraten!


    JETZT KONTAKT AUFNEHMEN!

Die abschließende theoretische Prüfung findet beim Nds. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr statt.


Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung in einer Flugschule. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und zumindest fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden.


Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.

Fragen? Wir beantworten Sie gerne!

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