CB-IR (A)

KOmpetenzbasierte instrumentenflug-berechtigung

DAS BRINGEN SIE MIT!

  • Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF, welches im Rahmen der Ausbildung erworben werden kann
  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache
    (ICAO LEVEL 4)
  • PPL (A) oder CPL (A) mit Nachtflugberechtigung
    (wenn IFR nachts geflogen werden soll)
  • Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen

DIE AUSBILDUNG

THEORIE


Die theoretische Prüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.


Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst insgesamt 7 Fächer:

Funknavigation

Meteorologie

Luftrecht

IR Sprechfunkverkehr

Menschliches Leistungsvermögen

Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse- Instrumentierung

Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes

PRAXIS

Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit, wovon 10 Stunden auf einem Flugsimulator (mindestens FNPT I) absolviert werden können.


​Die Ausbildung ist geeignet für Inhaber von privaten Luftfahrzeugen, da bis zu 30 h von 40 h auf dem eigenen Luftfahrzeug auch außerhalb der ATO Flugschule absolviert werden können.


Fragen? Wir beantworten Sie gerne!

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